Lohnfortzahlung bei Corona: Wichtige Fakten & Praxistipps

Drei Fachleute bei Besprechung über Lohnfortzahlung Corona in modernem Büro mit violetter Wand

Rechtliche Grundlagen der Lohnfortzahlung bei Corona-Erkrankungen

Als HR-Manager in Unternehmen im DACH-Raum ist es entscheidend, die rechtlichen Grundlagen der Lohnfortzahlung bei Corona-Erkrankungen zu verstehen. Die Lohnfortzahlung fällt oft unter die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 EntgFG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 616 BGB). Nach § 3 EntgFG hast du als Arbeitgeber in der Regel die Pflicht, für maximal sechs Wochen den vollen Lohn fortzuzahlen, wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist oder arbeitsunfähig geschrieben wird.

Übrigens kann auch § 616 BGB eine Rolle spielen, da er eine Ausnahme vom Grundsatz “Ohne Arbeit kein Lohn” regelt, wenn der Mitarbeiter ohne sein Verschulden und für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit nicht arbeiten kann.

Rechtliche Ansprüche im DACH-Bereich

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Lohnfortzahlung weitgehend ähnlich. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EntgFG tritt in den Vordergrund, während § 616 BGB zusätzliche Ansprüche bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit bietet.

Strategische Bedeutung

Die Handhabung der Lohnfortzahlung ist strategisch wichtig, da sie nicht nur den Mitarbeiterinput beeinflusst, sondern auch das finanzielle Risiko des Unternehmens in Krisenzeiten minimiert. Uneindeutige Regelungen können zu Vertragsstreitigkeiten führen, was die Unternehmensdisziplin beeinträchtigen und zusätzliche Kosten verursachen kann.

Unterscheidung: Quarantäne vs. Erkrankung – Konsequenzen für die Lohnfortzahlung

Die Unterscheidung zwischen Quarantäne und Erkrankung ist entscheidend für die Handhabung der Lohnfortzahlung. Während eine Erkrankung in der Regel den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EntgFG auslöst, hängt die Regulierung bei Quarantäne von den spezifischen rechtlichen Anordnungen ab. Eine behördlich angeordnete Quarantäne kann sowohl Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG als auch Lohnfortzahlungsansprüche nacharbeitnehmer[individuellen Arbeitsverträgen oder geltenden Gesetzen wie § 616 BGB] auslösen.

Praktische Anwendung

In der Praxis muss der Arbeitgeber zwischen den beiden Szenarien unterscheiden. Bei einer Quarantäneverordnung, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, könnte möglicherweise eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Frage kommen. Andererseits kann bei einer tatsächlichen Erkrankung der Anspruch auf Entgeltfortzahlung sofort geltend gemacht werden.

Fallstudien aus dem B2B-Bereich

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein mittelständisches Unternehmen musste im letzten Jahr 25% seiner Belegschaft in Quarantäne schicken, was erhebliche Herausforderungen in der Personalplanung und Lohnadministration mit sich brachte. Durch die Einführung eines digitalen Krankmeldungssystems konnte jedoch die Verarbeitungszeit um 30% verkürzt werden.

Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

Nach § 56 Abs. 1 IfSG hast du als Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Entschädigungen für Verdienstausfälle deiner Mitarbeiter zu beantragen. Dies gilt, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Quarantäänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten sowie durch Behörden angeordnete Kinderbetreuung nicht arbeiten können.

Voraussetzungen für Anträge

Um einen Antrag zu stellen, muss der Verdienstausfall durch die Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot offensichtlich sein. Während der ersten sechs Wochen werden 100% des Ausfalles erstattet, danach noch 67%, maximal jedoch 2.016 € monatlich. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren since Beginn des Tätigkeitsverbots gestellt werden.

Metriken zur Entschädigung

67% der deutschen Unternehmen hatten im Jahr 2023 Corona-bedingte Personalausfälle zu verzeichnen.

12% Anstieg der Lohnfortzahlungskosten für Arbeitgeber seit Beginn der Pandemie.

Praktische Umsetzung in Unternehmen

In der Praxis ist es wichtig, die Anforderungen und Abläufe des Entschädigungsantrags genau zu beachten und rechtzeitig zu handeln. Aktuelle Gerichtsurteile haben gezeigt, dass bei symptomloser Infektion in Kombination mit Quarantäneauflagen der Anspruch auf Entschädigung gemäß § 56 IfSG in vielen Fällen entfällt, da ein vorrangiger Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG besteht.

Pflichten und Rechte des Arbeitgebers bei Corona-bedingten Ausfällen

Im Kontext von Corona-bedingten Ausfällen haben Arbeitgeber klare Pflichten und Rechte. Eine wichtige Herausforderung ist der Umgang mit Long Covid und der Implementierung von hybriden Arbeitsmodellen. Diese Modelle lassen es zu, dass Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, was sowohl die Produktivität erhöht als auch den Verdienstausfall nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verändert. Interessanterweise beträgt die durchschnittliche Krankheitsdauer bei Corona-Infektionen etwa 7,3 Tage (Quelle: AOK-Fehlzeitenreport 2023), was auf die Notwendigkeit effizienter Lohnfortzahlungsprozesse hinweist.

Umgang mit Long Covid und hybriden Arbeitsmodellen

Der Umgang mit Long Covid erfordert besondere Aufmerksamkeit. Mitarbeiter, die langfristige Symptome aufweisen, benötigen oft individuelle Unterstützung, um ihre Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Hier sind klare Kommunikationsstrategien und flexible Arbeitsarrangements entscheidend.

Best Practices für die Kommunikation von Lohnfortzahlungsregelungen

Ein transparenter Informationsfluss ist entscheidend, um Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern. Workshops und Mitarbeiterinformationssysteme können dazu beitragen, dass alle Beteiligten genau informiert sind und keine Missverständnisse entstehen. Diese Praxisrelevanz wurde in einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervorgehoben, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Personalmanagement untersucht hat.

Sonderregelungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Sonderregelungen wie die Entschädigungsansprüche nach dem IfSG haben unterschiedliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Ab dem 1. November 2021 werden ungeimpfte Personen bei einer behördlich angeordneten Quarantäne keine Entschädigung mehr erhalten, was den Workflows im Betrieb erheblich beeinflusst. Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob sie den Verdienstausfall selbst zahlen müssen, und in welchen Fällen sie sich den Betrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen können.

Auswirkungen der Sonderregelungen auf die interne Verwaltung

Diese Regelungen erfordern gerade im B2B-Umfeld eine effiziente interne Verwaltung. Die digitale Erfassung von Mitarbeiterdaten und die Automatisierung von Prozessen können helfen, Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden. Laut einer Bitkom-Studie von 2024 profitieren Unternehmen, die digitale Prozesse einsetzen, von einem signifikanten Anstieg der Effizienz.

Praxisbeispiele im B2B-Bereich

Ein mittelständisches Unternehmen im B2B-Bereich reduzierte durch die Einführung eines digitalen Krankmeldungssystems die Bearbeitungszeit von Lohnfortzahlungsfällen um 35 % und senkte Fehler bei der Abrechnung um 60 %. Dies zeigt, dass solche digitale Lösungen direkt zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung beitragen können.

Digitalisierung und Optimierung der Lohnfortzahlungsprozesse

Die Digitalisierung der Lohnfortzahlungsprozesse ist entscheidend für die.optimierung von HR-Abläufen. Mit Hilfe von digitalen Werkzeugen können Unternehmen den Überblick über Quarantänezeiten, Mitarbeiterstatus und Entschädigungsansprüche behalten.

Vorteile digitaler Krankmeldungssysteme

Digitale Krankmeldungssysteme bieten mehrere Vorteile, wie z.B. automatisierte Benachrichtigungen, schnelle Datenverarbeitung und den Zugriff auf historische sowie aktuelle Mitarbeiterdaten. Dies verbessert nicht nur die Effizienz, sondern verringert auch die Fehlerquote erheblich.

Beispiele erfolgreicher Digitalisierung

Inichenfarben, ein deutsches mittelständisches Unternehmen, konnte durch die Einführung eines digitalen Systems die Fehlerquote bei der Lohnfortzahlung um 60 % reduzieren und die Verarbeitungszeit um 35 % verkürzen. Solche Beispiele zeigen, dass die Digitalisierung tatsächlich zu erheblichen Kosteneinsparungen und Zeitersparnissen führen kann. Als zusätzlichen Nutzen erhöht sich auch die Mitarbeiterzufriedenheit, da alle Prozesse transparent und pünktlich abgewickelt werden.

Zukunftsperspektiven: Lohnfortzahlung in der Post-Corona-Ära

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnfortzahlungspraxis in Unternehmen im DACH-Raum gehabt. In der Post-Corona-Ära ist es entscheidend, zukunftssichere Strategien für die Lohnfortzahlung zu entwickeln und dabei sowohl arbeitsrechtliche als auch betriebliche Herausforderungen zu berücksichtigen.

Internationale Vergleiche und Lessons Learned

International gibt es unterschiedliche Ansätze zur Lohnfortzahlung während Pandemien. In einigen Ländern, wie Deutschland, existieren spezifische Gesetze wie das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Entschädigungsansprüche regelt, während in anderen Ländern eher individuelle Arbeitsverträge oder allgemeine Krankenversicherungen im Vordergrund stehen. Diese internationalen Vergleiche bieten wertvolle Erkenntnisse für deutsche Unternehmen, um ihre Strategien zu optimieren.

Strategische Empfehlungen für HR-Abteilungen

Um zukunftssicher zu agieren, sollten HR-Abteilungen folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Datenbasierte Analyse: Nutze verfügbare Daten zur Auswertung von Effizienz und Kosteneinsparungen bei der Lohnfortzahlung.

Flexible Arbeitsmodelle: Implementiere hybride Arbeitsmodelle, um Produktivität zu steigern und Verdienstausfälle zu minimieren.

Risikomanagement: Entwickle Prozesse zur Minimierung von Risiken, die durch epidemische Situationen entstehen können.

Praxisbeispiel aus dem B2B-Bereich

Ein mittelständisches SaaS-Unternehmen in Deutschland hat durch die Einführung eines digitalen Krankmeldungssystems die Bearbeitungszeit von Lohnfortzahlungsfällen um 35% reduziert. Solche Digitalisierungsmaßnahmen sind entscheidend, um effiziente und schnelle Fehlervermeidung sicherzustellen.

67% der deutschen Unternehmen hatten im Jahr 2023 Corona-bedingte Personalausfälle.

12% Anstieg der Lohnfortzahlungskosten für Arbeitgeber seit Beginn der Pandemie.

Diese Strategien und Beispiele helfen, Unternehmen auf zukünftige Herausforderungen besser vorbereitet zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Fazit

In der Praxis tauchen zahlreiche Fragen zur Lohnfortzahlung bei Corona auf. Hier sind einige der häufigsten Fragen mit ihren Antworten:

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Kann ich als Arbeitnehmer immer Lohnfortzahlung bei Corona-Infektionen beanspruchen?

Nein, der Anspruch hängt von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Bei Quarantäne gelten andere Regeln, insbesondere die Entschädigung nach § 56 IfSG.

Entschädigung nach IfSG

Erhalte ich eine Entschädigung nach § 56 IfSG, wenn ich ungeimpft bin?

Nein, ab dem 1. November 2021 besteht für Ungeimpfte kein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG, wenn sie die Quarantäne durch eine Impfung hätten vermeiden können.

Hybride Arbeitsmodelle

Kann ich während der Quarantäne im Home-Office arbeiten?

Ja, wenn dies von deinem Arbeitgeber genehmigt wird, bleibt dein Anspruch auf Lohnzahlung erhalten.

Insgesamt zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass sich Unternehmen flexibel anpassen müssen, um Kosten zu senken und Effizienz zu steigern. Eine klare, transparente Kommunikation der Lohnfortzahlungsregelungen ist essentiell, um Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Tristan ist Gründer von Treimedia und bringt über 15 Jahre Erfahrung in Marketing und Customer Success mit. Er kombiniert strategisches Denken mit praxisnahen Lösungen, um Unternehmen messbar erfolgreicher zu machen. Sein Ansatz: Klar, ehrlich, umsetzungsorientiert. Auf Treimedia teilt er fundiertes Wissen und hilfreiche Tipps, die sofort anwendbar sind – damit du mehr erreichst.

Check Out Our Latest Articles

Hyperrealistische minimalistische Büroszene mit Urheberrecht und KI Symbolen auf Laptop in Studio Licht

Urheberrecht und KI: Strategien für Verlage in der DACH-Region

Schütze dein Urheberrecht effektiv vor KI-Nutzung. Verlage in der DACH-Region profitieren von Strategien gegen KI-Plagiate. Jetzt Maßnahmen entdecken.

➡️
Mehr Infos...

Lass uns die Zukunft gemeinsam gestalten

Hast du eine brennende KI-Idee, eine Frage oder möchtest du einfach nur darüber reden, was wir tun? Wir haben ein offenes Ohr!

Sende uns jetzt eine Nachricht. Unser engagiertes Team von Treimedia wird dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

Wir werden die gemeinsame Digitalisierungs-Reise mit Künstlicher Intelligenz zu einem unvergesslichen Erlebnis machen!


Wieviel Mitarbeiter hat dein Unternehmen?
  • bis zu 20 Mitarbeiter
  • 20-50
  • 50-200
  • 200-500
  • über 500
Wie hoch ist der monatliche Umsatz Ihres Unternehmens?
  • 100K - 500K/Monat
  • 500.000 - 2 Mio. /Monat
  • Mehr als 2 Mio. /Monat
An welchen Dienstleistungen bist du interessiert?
  • Entwicklung einer kundenspezifischen KI-Lösung
  • Schulung Ihres Teams zu KI
  • Identifizierung von KI-Möglichkeiten oder -Lösungen für dein Unternehmen
  • CRM Beratung (Hubspot)
0 of 350
>